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Kreditkosten richtig erkennen und senken

Direktkredit ab 5 Prozent* - solche Angebote klingen günstig, doch wer die Fußnote zum Sternchen aufmerksam liest, entdeckt schnell, dass in Wirklichkeit deutlich mehr Kosten auf ihn zu kommen. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Disagio - Banken, Sparkassen und Finanzvermittler sind kreativ, wenn es darum ge... [ mehr ]

Hausratschutz auch beim Umzug

Versicherungskunden können ihre Hausratversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn Hausratsgegenstände des täglichen Bedarfs wegen eines Umzugs vorübergehend beim Arbeitgeber zwischengelagert waren und dort bei einem Einbruch gestohlen wurden. Das entschied nach anders lautendem Urteil der Vorinstanz das Oberlandesgericht Hamm... [ mehr ]

D&O-Versicherung: Haftpflichtpolice für Manager

Immer öfter werden Manager für Ihre Fehler finanziell verantwortlich gemacht. Mit einer so genannten D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) können Unternehmen ihre Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten vor solchen Haftungsrisiken schützen. Die D&O-Police versichert Ansprüche von Geschädig... [ mehr ]

Kostenloser Gesundheits-Checkup für Kassenversicherte

Als Kunde einer gesetzlichen Krankenversicherung hat man Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsvorsorge. So können lebensgefährliche Krankheiten rechtzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden. Zusätzlich winken finanzielle Anreize: Viele Kassen belohnen mit einem Bonus, wenn man die angebotenen Vorsorgem... [ mehr ]


Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen?

Ein Fall aus der Praxis: Frau C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge immer pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als sie die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtstreitigkeiten nach Verkehrunfällen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruc...
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Abgeltungssteuer für Normalsparer kein Grund zur Panik

Manche "Anlageprofis" drängen ihre Kunden, unbedingt bis Jahresende 2008 in steuerfreundlichere Geldanlagen umzusteigen, weil zum 1. Januar 2009 die neue Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Für Normalsparer gibt es jedoch keinen Grund zu übereiltem Handeln. Die kommende Abgeltungssteuer von 25 Prozent wir...
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Schützen Sie Ihr Kind finanziell gegen Unfälle

Kinder sind oft leichtsinnig. Schwere Spiel- oder Verkehrsunfälle mit bleibenden Gesundheitsschäden können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur während der Schule oder auf dem Schulweg. Versicherungsschutz für die bei Kindern weitaus häufigeren Freizeitunfälle bietet nur eine private Kinder-... [ mehr ]

Vermieter muss Graffiti entfernen

Graffiti im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses muss der Vermieter auf eigene Kosten entfernen - insbesondere wenn die Verunstaltungen das ortsübliche Maß überschreiten. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor (Az. 5 C 313/07). Ein Mieter war in ein Mehrfamilienhaus in Ber... [ mehr ]


Kreditkosten



Kreditkosten richtig erkennen und senken

Direktkredit ab 5 Prozent* - solche Angebote klingen günstig, doch wer die Fußnote zum Sternchen aufmerksam liest, entdeckt schnell, dass in Wirklichkeit deutlich mehr Kosten auf ihn zu kommen. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Disagio - Banken, Sparkassen und Finanzvermittler sind kreativ, wenn es darum geht, ihre Kreditkunden zur Kasse zu bitten. Entscheidend ist immer der so genannte effektive Jahreszins, er gibt Auskunft über die tatsächliche Zinsbelastung einschließlich aller Zusatzkosten. Nur mit dem Effektivzins lassen sich verschiedene Kreditangebote objektiv vergleichen. Zweieinhalb Prozent Unterschied zum Nominalzins aus der Werbschlagzeile sind keine Seltenheit. Die Banken sind verpflichtet, den Effektivzins ausdrücklich auszuweisen. "Sternchenwerbung", bei der der wahre Preis erst im Kleingedruckten auftaucht, ist gesetzlich aber nicht verboten. Deshalb gilt immer: Nicht von der Headline blenden lassen und die Bedingungen gründlich checken, wenn man Angebote vergleicht. Kostentreiber sind auch die Restschuldversicherungen, die viele Banken bei größeren Darlehen fordern: Der Kunde versichert hier den Fall, dass er vorzeitig verstirbt und den beispielsweise für die Finanzierung eines Eigenheims genutzten Kredit nicht oder nicht vollständig zurückzahlen kann. Der Restschuld-Versicherer übernimmt die zum Zeitpunkt des Ablebens verbleibende Kreditschuld. Vorteil: Stirbt der Hauptverdiener, kann die hinterbliebene Familie schuldenfrei im Haus wohnen bleiben. Das Prinzip ist gut, die Kosten oft zu hoch: Vergleiche von Verbraucherschützern zeigen, dass dasselbe Ziel meist mit einer deutlich kostengünstigeren Risiko-Lebensversicherung erreicht werden kann, am besten ich Höhe der gesamten Kreditsumme. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung zahlt die Risikolebensversicherung im Todesfall stets die volle Vertragssumme und nicht nur die Restschuld, so dass im schlimmsten Fall noch etwas für die Angehörigen übrig bleibt. Eine Risikolebensversicherung ist günstig zu haben und muss auch nicht unbedingt beim Kreditgeber abgeschlossen werden. Denn für Lebensversicherungen gilt das gleiche wie für geliehenes Geld: Erst vergleichen, dann unterschreiben. Bei der Bank am besten auf einem Kreditvertrag ohne Restschuldversicherung bestehen, falls doch erforderlich, besser eine Risikolebensversicherung als Sicherheit vereinbaren.


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Hausratschutz



Hausratschutz auch beim Umzug

Versicherungskunden können ihre Hausratversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn Hausratsgegenstände des täglichen Bedarfs wegen eines Umzugs vorübergehend beim Arbeitgeber zwischengelagert waren und dort bei einem Einbruch gestohlen wurden. Das entschied nach anders lautendem Urteil der Vorinstanz das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 54/07). Ein Hausratversicherter zog in eine neue Wohnung um. Während der Umzugsphase bewahrte er einige Hausratgegenstände im Betriebsgebäude seines Arbeitgebers auf - zwei Kameras, eine Lesebrille, eine Sonnenbrille und verschiedene Kleidungsstücke. Als die Sachen bei einem Einbruchdiebstahl ins Firmengebäude entwendet wurden, machte der Mann den Schaden bei seinem Hausratversicherer geltend. Im Rahmen der "Außenversicherung" sei laut der Versicherungsbedingungen auch Hausrat mitversichert, der sich vorübergehend nicht in der versicherten Wohnung befinde. Der Versicherer ging jedoch davon aus, dass der Mann die gestohlenen Gegenstände dauerhaft im Betrieb aufbewahrte und weigerte sich, den Schaden zu zahlen. Der Versicherungskunde klagte gegen den Hausratversicherer auf Ersatz des Schadens und bekam Recht. Wenn die alte Wohnung noch bestehe, die neue aber noch nicht bezogen sei, befinde sich der Versicherte in einer Übergangssituation, so 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in der Urteilsbegründung. Während der Umzugsphase sei zugunsten des Versicherungsnehmers grundsätzlich anzunehmen, dass Sachen des täglichen Gebrauchs sich nur vorübergehend außerhalb der alten oder neuen Wohnung befinden. Sowohl Kameras, Brillen wie auch die entwendeten Kleidungsstücke dienten üblicherweise dem täglichen Gebrauch und sollten auch nach Aussage des Versicherungskunden nicht dauerhaft in den Firmenräumen bleiben. Die Sachen sind zum Schadenzeitpunkt folglich versichert gewesen, der Hausratversicherer muss den Schaden nun erstatten.


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D&O-Versicherung



D&O-Versicherung: Haftpflichtpolice für Manager

Immer öfter werden Manager für Ihre Fehler finanziell verantwortlich gemacht. Mit einer so genannten D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) können Unternehmen ihre Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten vor solchen Haftungsrisiken schützen. Die D&O-Police versichert Ansprüche von Geschädigten aller Art - beispielsweise von Kunden oder Gläubigern der Firma. Eingeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche des eigenen Unternehmens an den Manager, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes" verletzt und seiner Firma dadurch finanzielle Verluste zufügt. Beispiel: Der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens versäumt die fristgerechte Abgabe von Konstruktionsunterlagen an einen Kunden. Der Kunde tritt vertragsgemäß vom Kauf zurück, der Firma entgeht ein hoher Gewinn. Nur Schäden, die der Manager vorsätzlich, das heißt absichtlich verursacht, werden von der D&O-Versicherung nicht erstattet. Ähnlich einer privaten Haftpflichtversicherung prüft die D&O-Versicherung im Schadenfall zunächst, ob der Versicherte Manager überhaupt haftbar ist. Sie übernimmt alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten. Wenn dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen wird, zahlt die D&O-Versicherung Schadenersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Das unterscheidet die D&O-Versicherung von einem einfachen Manager-Rechtsschutz, der zwar die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen zahlt, nicht aber den Schaden selbst. Die D&O-Versicherung kann als Firmenvertrag abgeschlossen werden, dann sind automatisch alle Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte versichert. Kapitalgesellschaften können auf Wunsch sogar die Haftung Ihrer Aufsichtsräte für Fehler bei der Unternehmenskontrolle mitversichern. Die Jahresprämie zur D&O-Versicherung bemisst sich im Regelfall nach der Bilanzsumme des Unternehmens. Bei einer Bilanzsumme von beispielsweise 20 Millionen Euro gibt es die Manager-Haftpflicht für den Geschäftsführer bei einer Deckungssumme von 500.000 Euro schon ab rund 1.000 Euro im Jahr.






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Gesundheits-Checkup



Kostenloser Gesundheits-Checkup für Kassenversicherte

Als Kunde einer gesetzlichen Krankenversicherung hat man Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsvorsorge. So können lebensgefährliche Krankheiten rechtzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden. Zusätzlich winken finanzielle Anreize: Viele Kassen belohnen mit einem Bonus, wenn man die angebotenen Vorsorgemöglichkeiten wahrnimmt. Gleich nach der Geburt gibt es die erste der kostenlosen U-Untersuchungen für Kinder, bei denen die Entwicklung geprüft und in einem besonderen Untersuchungsheft festgehalten wird. Insgesamt neun U-Untersuchungen sind bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen. Auch die notwendigen Schutzimpfungen bekommen Kinder während der U1 bis U9. 13- oder 14-jährigen wird noch einmal eine besondere Jugenduntersuchung angeboten. Schon während der Schwangerschaft greift ein umfangreiches Vorsorgenetz von Beratungen und Untersuchungen, auf Kosten der Krankenkasse steht der werdenden Mutter eine Hebamme zur Seite. Ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre bezahlen gesetzliche Krankenversicherer einen kompletten Gesundheits-Checkup mit ausführlicher Beratung. Das ist wichtig, um etwa Diabetes, Nieren- oder Herz-Kreislauferkrankungen rechtzeitig zu erkennen - Krankheiten, deren Risiko mit dem Lebensalter steigt. Krebsvorsorge: Ihren weiblichen Kunden finanzieren die Kassen bereits ab 20 einen jährlichen Termin. Ab 30 auch inklusive Mammografie und Hautuntersuchung. Immer mehr regionale Zentren bieten kompetente Mammografie-Checks an, bei denen schon Krebsvorstufen erkannt und deshalb rechtzeitig entfernt werden können. Männer ab 45 haben Anspruch auf eine jährliche Prostata- und Hautkrebsvorsorge. Beiden Geschlechtern wird ab 50 Jahren jährlich eine Enddarm-Untersuchung und ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl bezahlt, ab 55 außerdem zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren. Zweimal im Jahr hat außerdem jeder Anspruch auf eine kostenlose Zahnvorsorge. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt mehr Kassenzuschuss, wenn er Zahnersatz wie etwa eine Krone oder Prothese braucht (Bonusheft). Manche Ärzte empfehlen auch private Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog des gesetzlichen Krankenversicherers stehen und vom Kassenpatienten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Das Angebot reicht vom Nierenscreening über Hautkrebsfrüherkennung schon für Teenager bis hin zur Bestimmung von Blutmarkern, die Aussagen über die Wahrscheinlichkeit bestimmter Krebsarten zulassen. Was wirklich sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Vorher besser eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einholen, auch die Krankenversicherer bieten Hotlines, bei denen man sich informieren kann.


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Rechtsschutz



Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen?

Ein Fall aus der Praxis: Frau C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge immer pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als sie die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtstreitigkeiten nach Verkehrunfällen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar ihre Prozesskosten, kündigt anschließend aber den Vertrag. Frau C. versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil sie beim alten Versicherer bereits zwei Rechtsschutzfälle hatte. Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen? Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2008 beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein. Ausnahme: Policen, die für mehr als fünf Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des fünften Jahres, erst danach zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen. Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Viele Experten raten deshalb, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.

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Abgeltungssteuer



Abgeltungssteuer für Normalsparer kein Grund zur Panik

Manche "Anlageprofis" drängen ihre Kunden, unbedingt bis Jahresende 2008 in steuerfreundlichere Geldanlagen umzusteigen, weil zum 1. Januar 2009 die neue Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Für Normalsparer gibt es jedoch keinen Grund zu übereiltem Handeln. Die kommende Abgeltungssteuer von 25 Prozent wird für Kapitalerträge fällig - das sind zum Beispiel Sparzinsen, Aktien-Dividenden oder Erträge aus Investmentfonds. Zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, maximal rund 28 Prozent. Die Bank behält die Abgeltungssteuer auf Zinserträge automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Auch ab 2009 bleibt aber der Sparer-Freibetrag: Für jeden Bürger sind Kapitalerträge von bis zu 801 Euro steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Eheleuten 1.602 Euro. Man kann seinem Kreditinstitut vorab einen Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe erteilen. In diesem Fall wird keine Abgeltungssteuer abgezogen, die Bank zahlt die Zinsen voll aus. Nur für Zinseinnahmen, die über den Freibetrag hinausgehen, wird Pauschalsteuer abgeführt. Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Freibetrags musste man aber schon in der Vergangenheit versteuern. Ob sich die Abgeltungssteuer finanziell auswirkt, hängt vom Gesamteinkommen und dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer x 100/ Bruttoeinkommen) ab. Wer nur 10 Prozent Einkommensteuer zahlt und Zinserträge über dem Freibetrag hat, gibt ab 2009 die einbehaltene Abgeltungssteuer einfach in seiner Steuererklärung an. Die zuviel gezahlten 15 Prozent (plus Soli und Kirchensteuer) bekommt er vom Finanzamt zurück. Der kleine Sparer wird durch die neue Abgeltungssteuer also nicht stärker belastet. Gutverdiener profitieren sogar von der Neuregelung: Auch wer mehr als 25 Prozent Einkommensteuer zahlt, braucht Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde, ab 2009 nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben. Bisher mussten auch Gutverdiener ihre Kapitalerträge voll versteuern - je nach persönlichem Steuersatz mit bis zu 42 Prozent. Was sich allerdings ändert: Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen ab 2009 grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Bisher waren Erträge aus Aktienverkäufen steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als zwölf Monate lagen. Für Wertpapiere, die man vor dem 1.Januar 2009 gekauft hat, bleibt die alte Regelung bestehen; Kursgewinne sind bei Verkauf nach der Spekulationsfrist von zwölf Monaten weiter steuerfrei.

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Kind schützen



Schützen Sie Ihr Kind finanziell gegen Unfälle

Kinder sind oft leichtsinnig. Schwere Spiel- oder Verkehrsunfälle mit bleibenden Gesundheitsschäden können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur während der Schule oder auf dem Schulweg. Versicherungsschutz für die bei Kindern weitaus häufigeren Freizeitunfälle bietet nur eine private Kinder-Unfallversicherung. Sinnvoll ist eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro. Wenn das Kind nach einem Unfall eine Behinderung davonträgt, kann davon die Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut oder ein neues, mit Hilfseinrichtungen versehenes Familienfahrzeug angeschafft werden. Am besten einen progressiven Tarif wählen. Dann steigt die Versicherungsleistung mit zunehmender Schwere der Behinderung überverhältnismäßig an, je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise auf 75.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60 Prozent und 100.000 Euro ab einer Behinderung von 90 Prozent. Zusatzleistungen wie Krankenhaus-Tagegeld oder Beitragsrückgewähr verteuern die Versicherung und sind für Kinder unnötig - wichtig ist vor allem die ausreichend hohe Versicherungssumme. Auch die private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab: Gesundheitsschäden, die nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Leukämie oder Kinderlähmung verursacht werden, sind nicht versichert. Wer seine Kinder auch für solche Fälle finanziell wappnen will, kann eine Kinder-Invaliditätsversicherung abschließen. Bleibende Behinderungen nach Krankheiten sind bei Kindern allerdings selten – zumal viele Invaliditätsversicherer das risikoreiche erste Lebensjahr ausschließen. Die Entscheidung zwischen einer umfassenden Invaliditätsversicherung mit 300 bis 400 Euro Jahreskosten und einer privaten Unfallversicherung, die nur unfallbedingte Folgen versichert und schon für um die 150 Euro im Jahr zu bekommen ist, treffen Sie als Eltern selbst.

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Graffiti



Versicherungs-News

Vermieter muss Graffiti entfernen

Graffiti im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses muss der Vermieter auf eigene Kosten entfernen - insbesondere wenn die Verunstaltungen das ortsübliche Maß überschreiten. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor (Az. 5 C 313/07). Ein Mieter war in ein Mehrfamilienhaus in Berlin eingezogen. Zum Zeitpunkt seines Einzugs war der von allen Bewohnern genutzte Eingangsbereich des Hauses noch sauber gestrichen und in gepflegtem Zustand. Schon einige Wochen später waren Hauseingang und Klingeltafel jedoch massiv mit Graffiti beschmiert. Der neue Wohnungsmieter forderte den Vermieter auf, die Graffiti zu beseitigen. Mit den Schmierereien wirke das Haus verwahrlost, es sei nicht in mietvertraglich einwandfreien Zustand. Der Vermieter lehnte ab - Graffiti seien im betreffenden Stadtteil überall zu finden, im Übrigen könne er nichts für deren Entstehen. Der Mieter klagte gegen den Vermieter, der ihm die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand – also ohne Graffiti - überlassen müsse. Beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg bekam der Kläger Recht. Der Umfang der Schmierereien sei als erheblich einzustufen und überschreite das ortsübliche Maß deutlich. Dass der Vermieter nichts für die Graffiti könne, sei nicht von Bedeutung, so das Gericht. Graffiti seien klare Mängel an der Mietsache. Das gelte auch, wenn sie an gemeinsam genutzen Gebäudeteilen wie dem Hauseingang und dem Klingelbrett angebracht sind. Der Vermieter muss die Graffiti nun auf eigene Kosten beseitigen. Tipp für Versicherungskunden: Gute Gebäudeversicherungen zahlen auch für die Beseitigung von Graffiti und anderen Vandalismusschäden. Bei einigen Gesellschaften ist Schutz gegen Graffiti automatisch im Leistungsumfang enthalten, bei anderen Anbietern kann er optional mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

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