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NEWS 6 |
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Übersicht Aug 2008
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Versicherungs-News
Als Azubi gleich richtig versichert
Nach den Sommerferien starten viele junge Leute ins Berufsleben. Wer demnächst eine Ausbildungsstelle antritt, muss sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin. Sobald man ins Berufsleben eintritt, braucht man eine eigene Krankenversicherung. Weil man als Arbeitnehmer ers... [ mehr ]
Urlaubsmängel: Schadenersatz richtig geltend machen
Baulärm vor dem Hotel, fehlende Kinderbetreuung, nicht der gebuchte Meerblick - ärgerlich, wenn die Urlaubsreise nicht das bietet, was der Katalog verspricht. Den Reisevertrag schließt man als Kunde mit dem Reiseveranstalter. Hat eine Reise erhebliche Mängel, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig. Das Reisebüro, wo man den Urlaub gebucht hat, ist nur Vermittler und h... [ mehr ]
Privathaftpflicht greift nicht bei leer stehendem Gebäude
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt im Regelfall auch Schäden, die man aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses tragen muss. Das gilt allerdings nur, wenn man tatsächlich in der Immobilie lebt. Die Privathaftpflicht braucht nicht zu zahlen, wenn der Schaden von einem leer stehenden Gebäude ausgeht - auch wenn dieses G... [mehr]
Jetzt ist Hochsaison für Langfinger
Im Sommer steigt die Zahl der Einbrüche spürbar. Viele Menschen sind in Urlaub, das Haus oder die Wohnung ist in dieser Zeit nicht bewohnt. Mit einigen Sicherheitsmaßnahmen kann man das Einbruchrisiko aber deutlich senken. Die eigenen vier Wände sollten nicht unbewohnt erscheinen, auch wenn man auf Reisen ist. Hilfreich sind Freunde oder Nachbarn, die regelmäßig vorbe... [ mehr ]
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Azubi
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Nach den Sommerferien starten viele junge Leute ins Berufsleben. Wer demnächst eine Ausbildungsstelle antritt, muss sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin.
Sobald man ins Berufsleben eintritt, braucht man eine eigene Krankenversicherung. Weil man als Arbeitnehmer erst mit einem überdurchschnittlichen Gehalt in die private Krankenversicherung wechseln kann, werden Berufsanfänger in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Chef übernimmt dabei fast die Hälfte des Beitrags. Vor allem rät der BdV Berufseinsteigern zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund: Junge Leute haben noch kaum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, ihre Ansprüche auf staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente sind im Ernstfall kaum der Rede wert. Wenn man in dieser Situation wegen Unfall oder Krankheit schon frühzeitig nicht mehr arbeiten kann, steht man finanziell meist vor dem Nichts. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich aber gegen dieses Risiko schützen. Der volle Versicherungsschutz gilt gleich ab der ersten Beitragszahlung; falls man tatsächlich berufsunfähig wird, bekommt man schon als junger Versicherter die volle private Berufsunfähigkeitsrente. Wenn man den Abschluss der Berufsunfähigkeitspolice zu lange hinausschiebt, können Erkrankungen später den Abschluss erschweren. Außerdem sind die Beiträge deutlich günstiger, wenn man schon in jungen Jahren für privaten Berufsunfähigkeitsschutz sorgt.
Wichtig ist auch eine ausreichende private Haftpflichtversicherung. Wenn man als Erwachsener einen Schaden verursacht, ist man dafür voll haftbar. Wer beispielsweise aus Unachtsamkeit einen Radfahrer zu Fall bringt oder einen Brand auslöst, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Ohne Haftpflichtschutz zahlt er selbst verursachte Schäden voll aus der eigenen Tasche - das kann besonders empfindlich werden, weil man als Auszubildender noch kein hohes Einkommen hat und das Geld ohnehin knapp ist. Meist ist man bis zum Ende der ersten Berufsausbildung noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert - am besten dort in die Vertragsbedingungen nachschauen. Spätestens nach Abschluss der Erstausbildung braucht man aber eigenen Privathaftpflichtschutz.
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Urlaubsmängel
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Urlaubsmängel: Schadenersatz richtig geltend machen
Baulärm vor dem Hotel, fehlende Kinderbetreuung, nicht der gebuchte Meerblick - ärgerlich, wenn die Urlaubsreise nicht das bietet, was der Katalog verspricht. Den Reisevertrag schließt man als Kunde mit dem Reiseveranstalter. Hat eine Reise erhebliche Mängel, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig. Das Reisebüro, wo man den Urlaub gebucht hat, ist nur Vermittler und haftet nicht für schlechte Leistungen am Urlaubsort.
Reisemängel muss man sofort bei der Reiseleitung vor Ort anzeigen. Nur so kann der Veranstalter rechtzeitig Abhilfe schaffen. Wer Reisemängel erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub geltend macht, gibt dem Reiseveranstalter keine Gelegenheit, aktiv zu werden und kann nicht nachträglich Schadenersatz verlangen. Ist die Reiseleitung nicht greifbar, wendet man sich an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Notrufnummer des Reiseveranstalters. Falls der Reiseleiter am Urlaubsort nicht helfen kann, weil beispielsweise kein Zimmer in der gebuchten Kategorie verfügbar ist, lässt man sich den Reisemangel am besten schriftlich von ihm bestätigen, um später einen Nachweis in der Hand zu haben. Weigert sich der Reiseleiter, die Mängel anzuerkennen, kann man auch Dritte als Zeugen hinzuziehen, zum Beispiel andere Urlauber. Bei schweren Mängeln, wenn etwa wenn das Hotelzimmer von Ungeziefer befallen ist oder der Lärm vor dem Haus das Schlafen unmöglich macht, darf man die Reise sogar abbrechen oder selbstständig in ein anderes Hotel umziehen, falls die Reiseleitung nicht binnen kurzer Frist - ein bis zwei Tage - für Abhilfe sorgt. Die Mehrkosten plus den möglichen Schadenersatz für entgangenen Urlaub kann man vom Reiseveranstalter zurückverlangen.
Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter muss man spätestens einen Monat nach der Heimreise geltend machen - am besten per Einschreiben mit Rückschein, so dass der Veranstalter die Haftung nicht schon wegen Fristüberschreitung ablehnen kann. Wurde ein Mangel angezeigt, aber von der Reiseleitung vor Ort nicht umgehend - im Regelfall binnen eines Tages - behoben, kann man vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wie hoch die Entschädigung sein soll, regelt die so genannte Frankfurter Tabelle, die auch von Gerichten als Orientierung genutzt wird. Für Lärm in der Nacht kann man bis zu 40 Prozent Ermäßigung auf den Reisepreis verlangen, für einen verschmutzten Swimmingpool bis zu 20 Prozent und für fehlende Kinderbetreuung bis zu 10 Prozent des Reisepreises.
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Leeres Haus
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Privathaftpflicht greift nicht bei leer stehendem Gebäude
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt im Regelfall auch Schäden, die man aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses tragen muss. Das gilt allerdings nur, wenn man tatsächlich in der Immobilie lebt. Die Privathaftpflicht braucht nicht zu zahlen, wenn der Schaden von einem leer stehenden Gebäude ausgeht - auch wenn dieses Gebäude unmittelbar an das selbst bewohnte Haus angrenzt. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts in Bamberg (Az. 1 U 34/08).
Der Kunde einer privaten Haftpflichtversicherung besaß zwei nebeneinander stehende Häuser. Eines bewohnte er selbst, das andere war vorübergehend nicht vermietet und stand leer. Bei einem Wasserrohrbruch in dem unbewohnten Gebäude wurde auch das anliegende Wohnhaus eines Nachbarn beschädigt. Der Nachbar forderte Schadenersatz, der Versicherungskunde machte den Schaden des Nachbarn bei seiner Privathaftpflichtversicherung geltend. Der Versicherer wollte jedoch nicht zahlen: Laut Vertragsbedingungen gelte der Haftpflichtschutz nur für bewohnte Gebäude.
Der Versicherungskunde klagte gegen den Privathaftpflichtversicherer, das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage jedoch ab. Das Gebäude sei während des Leerstands nicht bewohnt gewesen, so das Gericht. Dies sei nach den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen aber Voraussetzung für eine Übernahme des Wasserschadens durch den privaten Haftpflichtversicherer. Diese Voraussetzung sei zum Schadenzeitpunkt nachweislich nicht erfüllt gewesen, also brauche der Versicherer auch nicht zahlen. Der Kläger hätte das leere Haus mit einer eigenen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice versichern müssen. Der Mann muss den Schaden seines Nachbarn nun aus eigener Tasche zahlen.
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Langfinger
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Jetzt ist Hochsaison für Langfinger
Im Sommer steigt die Zahl der Einbrüche spürbar. Viele Menschen sind in Urlaub, das Haus oder die Wohnung ist in dieser Zeit nicht bewohnt. Mit einigen Sicherheitsmaßnahmen kann man das Einbruchrisiko aber deutlich senken.
Die eigenen vier Wände sollten nicht unbewohnt erscheinen, auch wenn man auf Reisen ist. Hilfreich sind Freunde oder Nachbarn, die regelmäßig vorbeikommen und den Briefkasten leeren, die Beleuchtung anschalten und gegebenenfalls den Rasen mähen. Sinnvoll ist es auch, die Mülltonnen zum Leerungstermin herausstellen zu lassen - nicht herausgestellte Müllbehälter sind ein eindeutiger Hinweis für Einbrecher, die zur Ferienzeit die Wohngebiete regelrecht nach unbewohnten Häusern absuchen. Auch ein vor der Garage abgestellter Pkw deutet auf ein bewohntes Haus hin. Mit Zeitschaltuhren kann man das Licht im Haus oder elektrisch betriebene Rollladen auch automatisch regeln. Im Fachhandel sind mittlerweile Zeitschaltuhren erhältlich, die man über längere Zeit individuell programmieren kann. Die Ansage des Anrufbeantworters sollte keinen Hinweis auf die Abwesenheit geben. Auf den Kofferanhängern des Reisegepäcks sollte man nicht offen die Heimatadresse notieren, sonst können Diebe auf dem Bahnhof oder Flughafen leicht ausspähen, wo sich der nächste Einbruch lohnt.
Fenster und Türen müssen vor der Fahrt in den Urlaub in jedem Fall fest verschlossen werden - schon aus Versicherungsgründen: Wer ein Fenster gekippt lässt, durch das dann Langfinger einsteigen, handelt grob fahrlässig und kann nicht auf Schadenregulierung durch seine Hausratversicherung hoffen. Bargeld, Schmuck oder wichtige Dokumente sollte man in einem Tresor oder besser noch in einem Bankschließfach aufbewahren. Wer länger als sechs Wochen unterwegs ist, sollte die Gebäude- und die Hausratversicherung informieren.
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